AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluß

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte der Firma. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und/oder Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Aufträge an unser Firma erteilt oder Lieferungen der Firma entgegennimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur insoweit Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit für jeden Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen, Nebenreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Zwischenverkauf bleibt bei allen Angeboten bis zum Eingang der Angebotsannahme bei uns vorbehalten .Die Käufer werden darauf hingewiesen, das alle technischen Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung und der von uns geführten Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung unterliegt.

1.Lieferung und Versand

Aufgrund der Eigenheiten des Importgeschäftes sind von uns genannte Lieferzeiten stets annähernd und unverbindlich, wir sind doch jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten. Jeglicher Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug sind auch nach erfolgter Frist- und Nachfrist ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Lieferungen sind durch uns versichert, die Versicherung ist im Kaufpreis enthalten. Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, damit unsere Ansprüche gegen die Versicherung geltend gemacht werden können. Die Kosten der normalen Verpackung sind im Kaufpreis enthalten. Sofern Spezialverpackung gefordert oder nach den gegebenen Umständen nach unserem Ermessen erforderlich ist, wird diese billigst berechnet.

Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erfolgen. Für mit unserem Einverständnis zurückgesandte Waren bringen wir bei Gutschriftserteilung 10% des Nettorechnungsbetrags für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug . Für beschädigte und unvollständige Waren wird ein entsprechender Betrag für Instandsetzung und Komplettierung berechnet.

Wenn eine Änderung oder Abbestellung von in Sonderanfertigung in Auftrag gegebenen Geräten erfolgt, müssen die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn vom Käufer ersetzt werden. Eine Zurücknahme solcher Geräte ist ausgeschlossen.

2. Rechnung und Zahlung
Soweit nicht schriftlich anderweitig von Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge Berthold geregelt, gelten folgende Zahlungsbedingungen: alle Lieferungen (Bestellungen) gehen nur per Nachnahme, Vorauszahlung oder bankbestätigt zum Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseingangs gutgeschrieben . Bei Wechseln sind Einzugs- und Diskontspesen vom Käufer zu tragen. Die Hergabe fremder oder eigener Akzepte begründet keinen Anspruch auf Gewährung eines Kassaskontos.Zahlungen sind an uns unmittelbar zu leisten. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen für unsere Rechnung nur mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht ermächtigt.Geleistete Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unsere Konten als erbracht . Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt , auch ohne Mahnung Zinsen vom Rechnungsbetrag in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz übersteigen, bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, auch soweit Stundung oder Zahlungsfristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach der Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Preise gemäß Rechnungen behalten dann auch Gültigkeit, wenn nach Lieferung eine Preissenkung vorgenommen wird. Eine Preisdifferenz-Gutschrift für noch vorhandene Lagerware wird nicht gewährt.
3. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren , wenn vom Käufer für Einzellieferungen bezahlt wurde. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung nicht gestattet. Der Käufer der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Das gleiche gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlustes oder Beschädigung der Ware. Der Käufer ist im Rahmen eines normalen und ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebs zum Einzug der an uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufsforderung bzw. Ersatzforderung berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, in Vermögensverfall gerät oder unsere Rechte, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubiger, gefährdet werden. Unabhängig vom Widerruf der Einziehungsermächtigung ist der Käufer auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, vollständige Auskunft über den Vertrieb der von uns gelieferten Eigentumswaren, in Höhe der daraus erzielten Verkaufserlöse und deren Bezahlung zu erteilen. Den Beauftragten unserer Firma ist auf Verlagen Einblick in Bücher und Rechnungen, die sich auf die und den Vertrieb der Eigentumswaren, zu und auf Verlangen Abschriften der Verkaufsrechnungen zu erteilen . Auf Verlangen, insbesondere bei Gefährdung unserer Forderung, ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte und die Abtretung der Ansprüche aus dem Weiterverkauf den Drittschuldner hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an unsere Firma zu veranlassen. Der Käufer ist aus der Höhe der Forderung aus dem Weiterverkauf, der vollständige Name und die Anschrift des Drittschuldners aus dem Weiterverkauf ersichtlich sind. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die von uns gelieferte Ware oder in und abgetretene Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich über die Pfändung zu unterrichten und uns die für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (Pfandprotokoll des Gerichtsvollziehers, eidesstattliche Erklärung des Käufers oder einer sachkundigen im Geschäft des Käufers tätigen Person zwecks Glaubhaftmachung, dass die gepfändete Ware mit der von uns gelieferten Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, identisch ist). Bei Überschreitung der von uns eingeräumten Zahlungsziele, bei Zahlungsverzögerung sowie bei Gefährdung unserer Ansprüche, insbesondere aus einem der vorgenannten Gründe, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die in unserem Eigentum stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum von uns zu kennzeichnen, sich bei Weiterverkauf der Ware jeder Einziehung des Kaufpreises zu enthalten, den Drittschuldner zur unmittelbaren Zahlung an uns zu veranlassen, gleichwohl eingehende Kaufpreiszahlungen gesondert von sonstigen Guthaben aufzubewahren und unmittelbar an uns abzuführen. Eine Versicherung für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der Käufer abzuschließen.
4. Mängel
Falschlieferungen, Mengenfehler und unerkennbare Mängel sind vom Käufer innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels an Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge-Berthold anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Videoüberwachungs- Sicherheitstechnik Inge-Berthold in Flörsheim-Dalsheim zulässig. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge Berthold und die Mängelrüge zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf Videoüberwachungs- Sicherheitstechnik Inge Berthold erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager von Videoüberwachungs - Sicherheitstechnik Inge Berthold.
Bei begründeter rechtzeitiger Rüge sind wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers zur Behebung des Mangels, zu Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahlberechtigt. Im Falle des Fehlschlagens von Nachbesserungen, Ersatz - oder Nachlieferungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Durch eigenmächtig vorgenommenen Eingriff des Käufers an einem Teil der Ware verliert der Käufer seine sämtlichen Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Mangels.
Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über unsere entsprechenden Unterlagen (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge-Berthold nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. dem Interessenten schriftlich bestätigt wurden.
5. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzuges des Verkäufers, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe.Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.
6. Garantie
Wir gewähren bis zu 12 Monate nach Versanddatum Vollgarantie. Ausgenommen sind Leuchtmittel sowie durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen und normaler Verschleiß. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde den Liefergegenstand fehlerhaft handhabt, Bedienungsanweisungen missachtet, von uns nicht zugelassene Betriebsmittel oder Anschlussgeräte verwendet und von uns nicht autorisierte Eingriffe vornimmt.
Der Käufer verpflichtet sich, die von Videoüberwachungs- Sicherheitstechnik Inge Berthold gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber Videoüberwachungs- Sicherheitstechnik Inge-Berthold schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
7.Reparaturen
Garantiereparaturen werden vom Käufer (Fachhändler) frei Port und Verpackung eingesandt. Die Rücksendungen erfolgen ebenfalls frei. Eingesandte Reparaturgeräte müssen vom Kunden (Fachhändler) mit dem Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge Berthold Rückversandschein versehen werden. Fehlt dieser, oder auf diesem die Vorgans-/Fehlerbeschreibung, lehnt Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge Berthold die Reparatur ab.
Bei Inanspruchnahme von Garantie- bzw. Kulanzleistungen hat der Kunde (Fachhändler), vor Beginn der Leistung, einen Liefernachweis (Lieferscheinkopie oder Rechnungskopie) zu erbringen. Sollte nach Prüfung des retournierten Artikels kein Defekt bzw. Mangel vorliegen, somit eine ungerechtfertigte Einsendung, erhebt Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge Berthold eine Überprüfungs- pauschale von EUR 40.- zzgl. MwSt.
Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge-Berthold repariert nur Geräte auf Garantie, die im Originalzustand ohne Fremdteile angeliefert werden. Bei eingebauter fremder Hardware hat Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge-Berthold das Recht, die Reparatur entweder abzulehnen oder die Fremdteile auszubauen und die Reparatur ohne diese Teile durchzuführen.
Der Versand von Reparatur-Geräten sowie von Ersatzteilen erfolgt per Nachnahme.
8. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, ist für beide Teile Worms.
Soweit Einzelbestimmungen unserer Verkaufs und Lieferbedingungen und/oder eines von uns geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll ein Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

Videoüberwachungs-Sicherheitstechnik Inge Berthold

Mölsheimerstr. 25 b 67592 Flörsheim-Dalsheim

Stand 01.01.2008 Flörsheim-Dalsheim

Haftungsausschluß

1/2" CCD-S/W-Überwachungsamera

1/2" CCD-S/W-Kamera
Aufösung: 570 Linien
0,0003 Lux bei F1.4

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